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   BFH, 13.09.1988 - V R 46/83   

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https://dejure.org/1988,1459
BFH, 13.09.1988 - V R 46/83 (https://dejure.org/1988,1459)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1988 - V R 46/83 (https://dejure.org/1988,1459)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1988 - V R 46/83 (https://dejure.org/1988,1459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 4 Nr. 12, § 15 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Überlassung von Räumen - Saison-Arbeitnehmer - Kost und Logis - Vorübergehende Beherbergung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 4 Nr. 12, § 15 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung von Saison-Personal bereitgehalten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 280
  • BB 1988, 2311
  • BB 1989, 133
  • BStBl II 1988, 1021
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 46/83
    Die Überlassung von Räumen einer Pension an Saison-Arbeitnehmer (Kost und Logis) ist dann nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 steuerpflichtig, wenn diese Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung des Saison-Personals bereitgehalten werden (Anschluß an BFH, Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

    Im Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) hat der BFH die Vorschrift des § 4 Nr. 12 UStG 1973 dahingehend ausgelegt, daß sie die unterschiedliche Behandlung verschiedener Räume in ein und demselben Gebäude zuläßt, und zwar je nachdem, ob bestimmte Räume zur vorübergehenden oder zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden.

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 46/83
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kann die arbeitsvertragliche Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer (Gewährung von Unterkunft und Verpflegung als Barlohn) eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1973 steuerfreie Wohnungsvermietung sein - sog. Werkdienstwohnung - (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88; und vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Nach den Feststellungen des FG hat die Klägerin (anders als in den beiden Urteilsfällen in BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) nicht Personalwohnungen als solche errichtet, die also grundsätzlich zur Überlassung an ihre Arbeitnehmer vorgesehen waren; vielmehr handelte es sich bei den hier maßgeblichen Räumen um zwei Zimmer des Pensions-Anbaus, die wahlweise von Anfang an entweder der Vermietung an Fremde oder der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern dienen sollten.

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 46/83
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kann die arbeitsvertragliche Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer (Gewährung von Unterkunft und Verpflegung als Barlohn) eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1973 steuerfreie Wohnungsvermietung sein - sog. Werkdienstwohnung - (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88; und vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Nach den Feststellungen des FG hat die Klägerin (anders als in den beiden Urteilsfällen in BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) nicht Personalwohnungen als solche errichtet, die also grundsätzlich zur Überlassung an ihre Arbeitnehmer vorgesehen waren; vielmehr handelte es sich bei den hier maßgeblichen Räumen um zwei Zimmer des Pensions-Anbaus, die wahlweise von Anfang an entweder der Vermietung an Fremde oder der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern dienen sollten.

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters (BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 88/86

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen

    Der BFH hat z. B. in den Urteilen vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) die Vorschrift des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dahingehend ausgelegt, daß es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern daß vielmehr die aus äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räume zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten, entscheidend ist.
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Bei der Gewährung von "Kost und Logis" gegen Entgelt liegen regelmäßig zwei selbständige Umsätze vor, wie der Senat wiederholt für die Arbeitnehmerunterbringung entschieden hat (vgl. Urteile vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021; vom 24. November 1988 V R 30/83, BFHE 155, 210, BStBl II 1989, 210).
  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

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  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 2777/94

    Kurzfristige Vermietung an Arbeitnehmer

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  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung,

    Diese Regelung zeigt, daß die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen nur dann in die Besteuerung - mit der Möglichkeit der Vorsteuerentlastung beim Vermieter - einbezogen wird, wenn die Räume einer dem Hotelgewerbe ähnlichen Verwendung dienen (vgl. Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG; wegen der Abgrenzung im einzelnen wird auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) Bezug genommen.

    Da aber die Wohnung zusätzlich an Geschäftsfreunde überlassen worden sein soll, hat das FG noch der Frage nachzugehen, ob die Mieterin von vornherein die Wohnung gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 wahlweise zu einer "gemischten Nutzung" im Sinne der Rechtsprechung bereitgehalten hat; eine Aufteilung nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung wäre in diesem Fall nicht möglich (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Zum Ausschluß der Steuerfreiheit durch Satz 2 der erörterten Vorschrift hat der BFH auf Grund der Gesetzesfassungen des UStG 1967 bzw. 1973 dahin erkannt, daß es insoweit nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern entscheidend die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers ist, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, unter II B 1 c, und in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 a, sowie vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

    Bietet ein Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Anmietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 b und c, und in BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 29.09.2010 - XI S 23/10

    Keine umsatzteuerfreie Vermietung bei nur kurzfristiger Überlassung von Wohnungen

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des BFH beispielsweise in den Urteilen vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795), vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021), und vom 26. Oktober 1989 V R 88/86 (BFH/NV 1990, 810).
  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

    Zum einen ist die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung allerdings schon frühzeitig dann von einer generellen Umsatzsteuerpflicht ausgegangen, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung von Saisonpersonal bereitgehalten wurden (Urteile des BFH vom 20.04.1988 X R 5/82, BFHE 153, 451 und vom 13.09.1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021), zum anderen sah auch der BFH es seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 12.02.1998 (Rs. C-346/95 - Elisabeth Blasi), aber auch schon zuvor als maßgebliches Abgrenzungskriterium für eine kurz- bzw. langfristige Vermietung an, ob das konkrete Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern sollte (Urteil des BFH vom 27.10.1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744 und vom 06.08.1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84).
  • BFH, 26.03.1992 - V R 71/87

    Vorsteuerabzugsbegehren für die laufende Unterhaltung der Personalunterkünfte

    Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht entgegen, daß es sich um die Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer des Klägers handelte (Senatsurteile vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877; vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1980, 1021).

    Maßgebend sind die Verhältnisse im Erstjahr der Ingebrauchnahme (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795; in BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 9 K 62/92

    Bereitstellung von Unterkunftsplätzen an Aussiedler und Übersiedler; Trennung

  • BFH, 03.11.1993 - V B 118/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

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